Mieterhöhung durch Einblasdämmung


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Die Möglichkeiten
 
Informatives um die Einblasdämmung
Die Vor-Ort-Beratung
Selber machen
Öffentliche Förderung
Energieverlust
Zertifizierungen
Referenzen
Die Materialien
Wertsteigerung
Mieterhöhung
 
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Mieterhöhung Ihrer Immobilie
durch eine Einblasdämmung

"Wie darf die Miete erhöht werden,
wenn eine Einblasdämmung durchgeführt würde?"

Einblasdämmung auf Miete umlegbar!

Viele Sanierungsarbeiten - so auch eine unfangreiche Einblasdämmung - können unter bestimmten Voraussetzungen als Umlage auf Ihre Mieter umgewälzt werden. Arbeiten an der Haus-Außenfassade sind häufig reine Instandsetzungs-, also Reparaturarbeiten, die nie zu einer Mieterhöhung führen dürfen.

Mieter zahlt Einblasdämmung für seinen Vermieter!

Hierzu schieb uns der bundesweit rennomierte und bekannte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und WIG, Andre Brüggemann aus Detmold folgendes:

Derartige Baumaßnahmen können aber auch Modernisierungsarbeiten sein, wenn durch eine verbesserte Wärmedämmung nachhaltig Energie eingespart werden kann.

Eine Modernisierungs-Mieterhöhung - Zuschlag von 11 Prozent der Baukosten auf die Jahresmiete - kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter detailliert darlegen kann, daß durch die Dämmmaßnahme tatsächlich Heizenergie eingespart wird.

Das Landgericht Düsseldorf (21 S 433/98) und das Amtsgericht Köln (221 C 214/98) haben entschieden, daß die bloße Behauptung des Vermieters, die Modernisierungs-maßnahme führe zu einer Einsparung von Heizenergie, nicht ausreicht. Vielmehr muß der Vermieter konkret und rechnerisch nachvollziehbar darlegen, wie sich die Heizkosten im Haus durch die neue Wärmedämmung verändern.

Hat der Vermieter die Einsparmöglichkeiten konkret dargelegt, ist weiter Voraussetzung, daß die Kosten der Baumaßnahme und damit die mögliche Mieterhöhung, in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zu der erzielten Energieeinsparung stehen (OLG Karlsruhe 9 RE-Miet 6/83).

Die Modernisierung muß also ihr Geld wert sein. Das ist eine Energiesparmaßnahme nach der Rechtsprechung dann, wenn die Mieterhöhung auf das doppelte der monatlichen Heizkostenersparnis beschränkt bleibt (LG Hamburg 16 S 114/89; LG Aachen 7 S 388/90).

Ersparen Sie sich unnötigen Ärger!!! BEVOR Sie eine Mieterhöhung durchsetzen möchten, beraten Sie sich mit einem Anwalt, damit die Umlage erfolgreich ist.

Zur Webseite von Rechtsanwalt Andre Brüggemann... (hier klicken)

 

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